Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Mekka Travel GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mekka Travel GmbH · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Mekka Travel (nachfolgend „Veranstalter“) und den Kunden (nachfolgend „Reisende“), die Umrah- oder Hajj-Reisen sowie sonstige Reiseleistungen über Mekka Travel buchen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mit der Buchung einer Reise (schriftlich, telefonisch, online oder über Partnerplattformen wie Hajj-Umrah-Check) bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an.
  2. Der Vertrag kommt mit der Ausstellung der Rechnung durch den Veranstalter zustande.
  3. Die Buchung gilt erst als verbindlich, wenn die Anzahlung gemäß § 4 innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wurde.
  4. Individuelle Angebote sind in der Regel 3 Tage gültig. Die Annahme eines Angebots erfolgt ausschließlich durch Leistung der Anzahlung oder der vollständigen Zahlung innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums.
  5. Wird die Frist zur Anzahlung überschritten und sind die Flugpreise in der Zwischenzeit gestiegen, ist der Reisende verpflichtet, die entstandene Preisdifferenz zu tragen.

§ 3 Leistungen

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
  2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, sofern sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises innerhalb von 7 Werktagen zu leisten. Bei individuellen Angeboten muss die Anzahlung innerhalb der Angebotsgültigkeit erfolgen.
  2. Die Restzahlung ist spätestens 1 Monat vor Abreise fällig. Bei individuellen Reisen ist die Restzahlung direkt bei Zusendung des Reisepaketes fällig.
  3. Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß § 5 zu berechnen.
  4. Bei Last-Minute-Buchungen (Buchungen innerhalb von 7 Tagen vor Abflug) ist der gesamte Reisepreis sofort in voller Höhe zu zahlen.

§ 5 Rücktritt / Stornierung durch den Reisenden

  1. Bis zur Leistung der Anzahlung ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
  2. Nach Leistung der Anzahlung gilt: Im Falle eines Rücktritts nach Anzahlung und vor Leistungserbringung des Anbieters, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50 € an. Bei Rücktritt nach Leistungserbringung trägt der Reisende die Kosten für sämtliche zu diesem Zeitpunkt bereits gebuchten Leistungen (z. B. Flüge, Hotels, Visagebühren), sowie den gesamten Gewinnaufschlag des Veranstalters. Wurden zu dem Zeitpunkt Teilleistungen noch nicht vom Veranstalter gebucht, so erhält der Reisende diese Differenz erstattet.
  3. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
  2. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

§ 7 Visa- und Einreisebestimmungen

  1. Der Veranstalter übernimmt die Beantragung der notwendigen Visa, sofern dies Teil des Leistungsumfangs ist.
  2. Der Reisende ist verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen (Reisepass, Fotos etc.) rechtzeitig bereitzustellen.
  3. Für Reisende ohne EU-Reisepass fallen Aufpreise für die Visabeantragung an: je nach Herkunftsland +70 € oder +170 €. Der jeweils geltende Aufpreis wird im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
  4. Für die Option einer Flugrücktrittsmöglichkeit fällt ein Aufpreis von 50 € an.
  5. Für die Erteilung und den rechtzeitigen Zugang des Visums übernimmt der Veranstalter keine Garantie, sofern die Verzögerung oder Verweigerung durch die zuständigen Behörden verursacht wird.
  6. Wird ein Visum durch die saudischen Behörden abgelehnt, ohne dass der Veranstalter dies zu vertreten hat, trägt der Reisende die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten. Eine abweichende Regelung gilt nur, sofern die Visum Geld-Zurück-Garantie gemäß § 12 ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

§ 8 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  2. Eine Haftung für Reiseleistungen, die als Fremdleistungen ausdrücklich gekennzeichnet sind (z. B. optionale Ausflüge), ist ausgeschlossen.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen, Flugplanänderungen oder sonstige Leistungen Dritter (z. B. Fluggesellschaften, Hotels).

§ 8a Externe Einflüsse

  1. Der Veranstalter (Mekka Travel GmbH) ist nicht verpflichtet, bereits angefallene Kosten zu erstatten, wenn eine Reise aus Gründen ausfällt oder nicht durchgeführt werden kann, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Hierzu zählen insbesondere:
    • Politische Entscheidungen, Einreisesperren oder Reiseverbote durch staatliche Behörden (Saudi-Arabien, Deutschland oder Transitländer)
    • Kriege, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge oder deren unmittelbare Androhung
    • Flugausfälle, Flugstreichungen oder Flugplanänderungen durch Drittanbieter (Fluggesellschaften)
    • Pandemien, Epidemien oder behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen
    • Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Witterungsereignisse
    • Entscheidungen der saudischen Regierung bezüglich Umrah- oder Hajj-Kontingenten
  2. In den genannten Fällen sind bereits angefallene und nachweislich verauslagte Kosten des Veranstalters (z. B. Flugtickets, Hotelreservierungen, Visagebühren, Transferkosten) nicht erstattungsfähig, soweit diese durch Dritte nicht zurückerstattet werden und der Veranstalter diese Kosten nachweislich getragen hat.
  3. Der Veranstalter wird sich nach besten Kräften bemühen, im Falle höherer Gewalt eine alternative Reisemöglichkeit (z. B. Ersatztermin) anzubieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 9 Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Versicherung für den Reisenden. Falls der Reisende eine Absicherung wünscht (z. B. Krankenversicherung, Gepäckversicherung, Reiserücktrittsversicherung), ist er verpflichtet, diese eigenständig und auf eigene Kosten abzuschließen.

§ 10 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist selbst verantwortlich, die für die Reise erforderlichen Ausweisdokumente und gesundheitlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Informationen dazu stellt der Veranstalter nach bestem Wissen bereit, ohne jedoch eine Gewähr für deren Richtigkeit zu übernehmen.

§ 11 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter mekka-travel.com/datenschutz.

§ 12 Visum Geld-Zurück-Garantie

Wird ein Visum abgelehnt und liegt die Ablehnung nicht in der Verantwortung des Kunden, erstatten wir die vollständigen Kosten für die Visum-Beantragung zurück.

Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate über Reiseende)
  • Vollständige und korrekte Angaben
  • Keine verschwiegenen Einreisesperren oder Vorstrafen
  • Visum Geld-Zurück-Garantie wurde explizit im Angebot angegeben. Auf Grund der schwankenden Regulationen der saudischen Regierung können wir diese Garantie nicht jedem Kunden anbieten.

§ 13 Rücktritt aufgrund höherer Gewalt

Kann eine Reise infolge höherer Gewalt (insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände) nicht durchgeführt werden, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 10 % des Gesamtreisepreises als Ersatz für bereits entstandene Werbe- und Bearbeitungskosten einzubehalten. Alle darüber hinausgehenden Zahlungen des Kunden, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht für die Reise aufgewendet wurden oder die dem Reiseveranstalter von Leistungsträgern (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) erstattet werden, werden dem Kunden zurückerstattet.

§ 14 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.